Risikobeurteilung

Jeder Hersteller eines Produktes oder einer Maschine ist verpflichtet, eine Risikoanalyse durchzuführen und eine Risikobeurteilung zu erstellen. Einen sehr guten Leitsatz bietet die nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG harmonisierte Norm EN ISO 12100. Die Anwendung dieser Norm löst die Konformitätsvermutung innerhalb der Maschinenrichtlinie aus.

 

Wir liefern eine sehr übersichtliche und verständliche Risikobeurteilung nach dieser Norm. Unsere Kundinnen und Kunden schätzen die individuelle Aufbereitung unserer Risikobeurteilung. Die aus dieser Risikobeurteilung resultierenden Maßnahmen werden selbsterklärend und bildlich unterstützt dargestellt. Durch SAM-Maßnahmenentwürfe werden die Aufwände in der Konstruktionsabteilung reduziert. Damit sparen Sie interne Kosten.

 

Kommt es im Zuge der Maßnahmenfestlegung zu maschinellen Schutzeinrichtungen (Sicherheitsfunktionen) bewerten wir das Risiko nach der EN ISO 13849-1 und bestimmen den erforderlichen PL (Performance Level).

 


Das Endprodukt aus unserer Risikobeurteilung

  • Eine Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 und EN ISO 13849-1
  • Ein Bildanhang, in dem die Gefahren und Maßnahmen dargestellt werden
  • Eine Liste der anzubringenden Sicherheitshinweise mit Positionsdarstellung
  • Rechtlich korrekt formulierte Sicherheitshinweise, welche in die Bedienungs- bzw. Montageanleitung eingepflegt werden müssen
  • Anforderungsvorgaben für Sicherheitsverschaltungen von NOT-AUS Kreisen

Reihenfolge der Maßnahmenfestlegung der Risikobeurteilung

Reihenfolge Maßnahmenfestlegung bei Risikobeurteilung
Reihenfolge der Maßnahmenfestlegung

Um ein Risiko zu reduzieren ist laut Risikobewertung in folgender Reihenfolge vorzugehen:

  1. Konstruktive Maßnahmen
    • Abstände verkleinern bzw. erweitern
    • feststehend trennende Schutzeinrichtungen
    • beweglich trennende Schutzeinrichtigungen
  2. Technische Maßnahmen
    • nicht trennende Schutzeinrichtungen (Lichtgitter)
    • NOT-AUS/NOT-HALT-Einrichtungen (NOT-AUS Taster)
    • elektrische Verriegelungen
    • elektrische Verriegelungen mit Zuhaltung
  3. Organisatorische Maßnahmen
    • Mitarbeiter*innenschulungen
    • Sicherheitskennzeichnung
    • Prüfungsintervalle
    • Sicherheitshinweise in Betriebsanleitungen

Das sind nur einige Beispiele zur Maßnahmenfestlegung und späteren Maßnahmenumsetzung. Unser Ziel ist es, mittels Maßnahmen, Risiken weitestgehend zu reduzieren

 

Der Weg zur Risikoreduzierung

Wir identifzieren uns mit Ihrem Produkt oder Maschinen. Damit beginnt unsere Arbeit der Risikobeurteilung:

  • Festlegung der bestimmungsgemäße Verwendung
  • Definition der Einsatzgrenzen
  • Bestimmung der Nutzergruppe
  • Identifizierung der vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendungen
  • Brainstorming mit dem Kundin bzw. dem Kunden anhand verschiedener Kriterien
  • Bewertung der ermittelten Risiken anhand einer Risikobewertung
  • Setzung von Maßnahmen zur Risikoreduzierung im gesetzlichen und technischen Rahmen

Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen wird das Risiko erneut bewertet und die weitestgehende Reduzierung bewiesen. Dabei wird die Wirksamkeit der Maßnahme bestätigt.

 

 

 

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