Sicherheitsfachkraft-Betreuung (SFK)

Risikobeurteilung, Risikoanalyse

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) gibt vor, dass alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Präventivkräfte für ihr Unternehmen bestellen müssen. Sicherheitsfachkräfte (SFK) sind dafür verantwortlich, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber über ihre rechtlichen Pflichten aufzuklären und diese bei der Erfüllung ihrer Pflichten rund um den ArbeitnehmerInnenschutz zu unterstützen. Aber auch Belegschaftsorgane und Sicherheitsvertrauenspersonen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung von der Sicherheitsfachkraft beraten.

 

Im Arbeiternehmer*innenschutzgesetz (ASchG) sind die Präventionseinsatzzeiten von Sicherheitsfachkräften nach der Anzahl der MitarbeiterInnen, welche im Unternehmen beschäftigt sind, gestaffelt.

 

Die Betreuung durch ein Sicherheitstechnisches Zentrum ist ratsam.


Bei der Bestellung von Sicherheitsfachkräften eines Sicherheitstechnischen Zentrums, wie der SAM GmbH, profitieren Sie als Kundin oder Kunde von einer flexiblen, effizienten und fürsorglichen Betreuung. Des Weiteren haben Sie bei SAM GmbH auch den Vorteil, das Wissen und die Erfahrung unserer Fachexpertinnen und Fachexperten im Bereich  der CE-Kennzeichnung und der Technischen Redaktion in Anspruch zu nehmen.

Um was kümmert sich eine Sicherheitsfachkraft während ihrer Einsatzzeiten?

Die Sicherheitsfachkraft ist für folgende Tätigkeiten verantwortlich:

 

Beratung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Belegschaftsorgane, Sicherheitsvertrauenspersonen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Fragen rund um den Arbeitnehmer*innenschutz

 

Unterstützung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten in folgenden Angelegenheiten:

  • Bei der Unfallverhütung
  • Bei der Planung von Arbeitsstätten
  • Bei der Beschaffung oder Änderung von Arbeitsmitteln
  • Bei der Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren und bei der Einführung von Arbeitsstoffen
  • Bei der Erprobung und Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen
  • In arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Angelegenheiten
  • Bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufes
  • Bei der Organisation des Brandschutzes und der damit verbundenen Maßnahmen zur Evakuierung
  • Bei der Ermittlung und Beurteilung von Gefahren
  • Bei der Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung
  • Bei der Organisation von Unterweisungen
  • Bei der Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Bei Verwaltungsverfahren wie der Arbeitsstättenbewilligung und der Genehmigung von Betriebsanlagen

Sie benötigen eine Sicherheitsfachkraft in Ihrem Unternehmen?

Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf, wenn Sie auf der Suche nach einer Sicherheitsfachkraft sind, die Sie kompetent, fachlich und wirtschaftlich betreut. Unsere Sicherheitsfachkräfte freuen sich schon darauf, Sie im Bereich des Arbeitsschutzes umfassend zu beraten und zu unterstützen sowie Ihr Unternehmen für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicherer zu gestalten.

 

 

Wenden Sie sich für eine Anfrage an:

 

+43 650 4242253

office@ce-sam.at

 

oder direkt über unser Kontaktformular