Arbeitssicherheit – Externe Sicherheitsfachkräfte
Bestellung von Externer Sicherheitsfachkraft (SFK)
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) gibt vor, dass alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Präventivkräfte für ihr Unternehmen bestellen müssen. Externe Sicherheitsfachkräfte (SFK) oder Sicherheitstechnische Zentren (STZ) sind dafür verantwortlich, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber über ihre rechtlichen Pflichten aufzuklären und diese bei der Erfüllung ihrer Pflichten rund um den ArbeitnehmerInnenschutz zu unterstützen. Aber auch Belegschaftsorgane und Sicherheitsvertrauenspersonen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung von unseren externen Sicherheitsfachkräften beraten.
Im Arbeiternehmer*innenschutzgesetz (ASchG) sind die Präventionseinsatzzeiten von Sicherheitsfachkräften nach der Anzahl der Mitarbeiter*innen, welche im Unternehmen beschäftigt sind, gestaffelt.
Die Betreuung durch ein Sicherheitstechnisches Kompetenzzentrum ist ratsam.
Bei der Bestellung von Sicherheitsfachkräften eines Sicherheitstechnischen Kompetenzzentrums, wie der SAM GmbH, profitieren Sie als Kundin oder Kunde von einer flexiblen, effizienten und fürsorglichen Betreuung. Des Weiteren haben Sie bei SAM GmbH auch den Vorteil, das Wissen und die Erfahrung unserer Fachexpertinnen und Fachexperten im Bereich der CE-Kennzeichnung und der Technischen Redaktion in Anspruch zu nehmen.
Benötigen Sie eine externe SFK für Ihr Unternehmen?
Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf, wenn Sie auf der Suche nach einer externen Sicherheitsfachkraft (SFK) bzw. einem Sicherheitstechnischen Zentrum (STZ) sind. Wir begleiten und betreuen Sie kompetent, fachlich und wirtschaftlich.
Kontaktieren Sie uns als externe Präventivkräfte für Fragen, Unterstützung oder Consulting im Bereich der Arbeitssicherheit. Wir garantieren Leidenschaft und umfassende sowie praxisnahe SFK-Betreuung für ihr Unternehmen – Für Ihren Arbeitnehmer:innenschutz nach ASchG.