Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) gibt vor, dass alle ArbeitgeberInnen Präventivkräfte (SFK) für ihr Unternehmen bestellen müssen. Sicherheitsfachkräfte sind dafür verantwortlich, die ArbeitgeberInnen über ihre rechtlichen Pflichten aufzuklären und diese bei der Erfüllung ihrer Pflichten rund um den ArbeitnehmerInnenschutz zu unterstützen. Aber auch Belegschaftsorgane, Sicherheitsvertrauenspersonen und MitarbeiterInnen werden auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung von der Sicherheitsfachkraft beraten.
Im ASchG sind die Präventionseinsatzzeiten von Sicherheitsfachkräften nach der Anzahl der MitarbeiterInnen, welche im Unternehmen beschäftigt sind, gestaffelt.
Die Betreuung durch ein Sicherheitstechnisches Zentrum ist ratsam.
Bei der Bestellung von Sicherheitsfachkräften eines Sicherheitstechnischen Zentrums, wie der SAM GmbH, profitieren Sie als Kunde von einer flexiblen, schnellen und fürsorglich Betreuung. Des Weiteren haben Sie bei SAM GmbH auch den Vorteil, das Wissen und die Erfahrung unser Fach-ExpertInnen im Bereich der CE-Kennzeichnung und der Technischen Redaktion in Anspruch zu nehmen.
Die Sicherheitsfachkraft ist für folgende Tätigkeiten verantwortlich:
Beratung der ArbeitgeberInnen, Belegschaftsorgane, Sicherheitsvertrauenspersonen und MitarbeiterInnen in allen Fragen rund um den Arbeitnehmerschutz
Unterstützung der ArbeitgeberInnen bei der Erfüllung ihrer Pflichten in folgenden Angelegenheiten:
Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf, wenn Sie auf der Suche nach einer Sicherheitsfachkraft sind, die Sie kompetent, fachlich und wirtschaftlich betreut. Unsere Sicherheitsfachkräfte freuen sich schon darauf Sie im Bereich des Arbeitsschutzes umfassend zu beraten und zu unterstützen und Ihr Unternehmen für Ihre MitarbeiterInnen sicherer zu gestalte.