Mann in Gefahrenzeichen im Schutzanzug

Arbeitssicherheit

Sicherheitsfachkraft-Betreuung (SFK)

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) gibt vor, dass alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Präventivkräfte für ihr Unternehmen bestellen müssen. Sicherheitsfachkräfte (SFK) sind dafür verantwortlich, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber über ihre rechtlichen Pflichten aufzuklären und diese bei der Erfüllung ihrer Pflichten rund um den ArbeitnehmerInnenschutz zu unterstützen. Aber auch Belegschaftsorgane und Sicherheitsvertrauenspersonen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung von der Sicherheitsfachkraft beraten.

Im Arbeiternehmer*innenschutzgesetz (ASchG) sind die Präventionseinsatzzeiten von Sicherheitsfachkräften nach der Anzahl der Mitarbeiter*innen, welche im Unternehmen beschäftigt sind, gestaffelt.

Die Betreuung durch ein Sicherheitstechnisches Kompetenzzentrum ist ratsam.

Bei der Bestellung von Sicherheitsfachkräften eines Sicherheitstechnischen Kompetenzzentrums, wie der SAM GmbH, profitieren Sie als Kundin oder Kunde von einer flexiblen, effizienten und fürsorglichen Betreuung. Des Weiteren haben Sie bei SAM GmbH auch den Vorteil, das Wissen und die Erfahrung unserer Fachexpertinnen und Fachexperten im Bereich  der CE-Kennzeichnung und der Technischen Redaktion in Anspruch zu nehmen.

Aufgaben einer Sicherheits­fachkraft

Eine Sicherheitsfachkraft ist für eine Vielzahl an Tätigkeiten verantwortlich. Dazu zählen die Beratung der Arbeitgeber:innen, Belegschaftsorgane, Sicherheitsvertrauenspersonen sowie Mitarbeiter:innen in allen Fragen rund um den Arbeitnehmer:innenschutz.

Sie sollen Arbeitgeber:innen bei der Erfüllung ihrer Pflichten in folgenden Angelegenheiten unterstützen:

  • Bei der Unfallverhütung
  • Bei der Planung von Arbeitsstätten
  • Bei der Beschaffung oder Änderung von Arbeitsmitteln
  • Bei der Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren und bei der Einführung von Arbeitsstoffen
  • Bei der Erprobung und Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen
  • In arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Angelegenheiten
  • Bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufes
  • Bei der Organisation des Brandschutzes und der damit verbundenen Maßnahmen zur Evakuierung
  • Bei der Ermittlung und Beurteilung von Gefahren
  • Bei der Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung
  • Bei der Organisation von Unterweisungen
  • Bei der Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Bei Verwaltungsverfahren wie der Arbeitsstättenbewilligung und der Genehmigung von Betriebsanlagen
Rücken eines Mannes mit Schutzhelm und Schutzweste, der beide Daumen nach oben zeigt

Benötigen Sie eine externe SFK für Ihr Unternehmen?

Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf, wenn Sie auf der Suche nach einer Sicherheitsfachkraft sind, die Sie kompetent, fachlich und wirtschaftlich betreut.

Unsere Sicherheitsfachkräfte freuen sich schon darauf, Sie im Bereich des Arbeitsschutzes umfassend zu beraten und zu unterstützen sowie Ihr Unternehmen für Ihre Mitarbeiter:innen sicherer zu gestalten.

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