Unterstützung bei Anlagengenehmigungen

Wird eine genehmigungspflichtige Anlage neu errichtet oder eine bestehende Betriebsanlage wesentlich verändert, so ist ein Betriebsanlagengenehmigungsverfahren entsprechend der Gewerbeordnung und der Arbeitsstättenverordnung notwendig. Immer häufiger bestehen die zuständigen Behörden wie die Bezirkshauptmannschaft oder das Magistrat in diesem Zusammenhang vornehmlich auf eine CE-Überprüfung, eine Risikobeurteilung, etc. Hierbei und bei der Erstellung sowie Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen, die von der Behörde verlangt werden, können wir helfen. 

Das Endprodukt dieser Unterstützung umfasst:

  • Betriebsbeschreibung
  • Verzeichnis der Maschinen und sonstigen Betriebseinrichtungen
  • Geräte- und Maschinenliste mit technischen Daten
  • Erforderliche Pläne und Skizzen
  • Abfallwirtschaftskonzept
  • Erforderliche technischen Unterlagen für das Ermittlungsverfahren in Bezug auf die Beurteilung des Projekts und der zu erwartenden Emissionen der Anlage
  • Erforderliche Unterlagen zur Beurteilung der Schutzinteressen, die die zuständige Stelle nach anderen Rechtsvorschriften im Verfahren zur Genehmigung der Betriebsanlage mitberücksichtigen muss
  • Sicherheitskonzept

 

 

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office@ce-sam.at

 

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