Wird eine genehmigungspflichtige Anlage neu errichtet oder eine bestehende Betriebsanlage wesentlich verändert, so ist ein Betriebsanlagengenehmigungsverfahren entsprechend der Gewerbeordnung und der Arbeitsstättenverordnung notwendig. Immer häufiger bestehen die zuständigen Behörden wie die Bezirkshauptmannschaft oder das Magistrat in diesem Zusammenhang vornehmlich auf eine CE-Überprüfung, eine Risikobeurteilung, etc. Hierbei und bei der Erstellung sowie Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen, die von der Behörde verlangt werden, können wir helfen.
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