Laut dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sind ArbeitgeberInnen dazu verpflichtet, die für die Sicherheit und Gesundheit der MitarbeiterInnen bestehenden Gefahren zu ermitteln, zu beurteilen und geeignete Maßnahmen festzulegen, um diese Gefahren zu beseitigen, so dass es zu keinen Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten kommen kann.
Bei der Gefahrenermittlung sind dabei insbesondere zu berücksichtigen:
Die Arbeitsplatzevaluierungen sind natürlich auch ständig geänderten Gegebenheiten anzupassen.
So führen wir unsere Arbeitsplatzevaluierung durch:
Wenn Sie Unterstützung bei der Erstellung von Arbeitsplatzevaluierungen in Ihrem Unternehmen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Unsere Sicherheitsfachkräfte legen Maßnahmen immer unter der Berücksichtigung des technisch-möglichen Rahmens und der Wirtschaftlichkeit fest und gestalten so die Arbeitsplätze Ihrer MitarbeiterInnen sicherer.
Zu einer ordentlichen Arbeitsplatzevaluierung gehört auch immer ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument dazu. Wenn Sie dieses auch interessiert, können Sie hier nähere Informationen dazu finden.
Gibt es noch weitere Fragen zur Arbeitsplatzevaluierung oder benötigen Sie einen Ersttermin? Dann wenden Sie sich für eine unverbindliche Beratung an:
+43 650 4242253
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