AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zuletzt aktualisiert im Februar 2026.
1. Geltungsbereich
Nachstehende Vertragsbedingungen gelten im Geschäftsverkehr zwischen SAM GmbH und dem/der Kund:in (Auftraggeber:in) für alle Geschäfte, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Abweichende Einkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des/der Auftraggeber:in werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn SAM GmbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Dies gilt auch für Folgegeschäfte, unabhängig davon, ob bei dem einzelnen Folgegeschäft nochmals ausdrücklich auf gegenständliche Bedingungen Bezug genommen wird. Die Ausführung von Lieferungen und Leistungen bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen des/der Auftraggeber:in. Alle Dokumente werden grundsätzlich mit WYSIWG – Editoren (What You See Is What You Get) erstellt. Die Verwendung anderer DTP-Programme wie z.B. Framemaker, Indesign, Corel Designer etc. erfolgt nach schriftlicher oder mündlicher Bestellung durch den/die Auftraggeber:in. Dokumente werden ausschließlich im Format von PDF-Dateien (digital) und in deutscher Sprache geliefert. Diesbezügliche Abweichungen müssen vorvertraglich vereinbart werden. Lieferungen in anderen Formaten als PDF oder in Hardcopy führen zu Mehrkosten und werden im Bedarfsfall gesondert in Rechnung gestellt. Übersetzungen und Drucksorten können auf Anfrage gerne gesondert angeboten werden.
Im Schulungsbereich erfüllt SAM GmbH die Anforderungen an den sonderpädagogischen Förderbedarf. Der Zugang zu den Schulungsräumlichkeiten ist barrierefrei ausgeführt. Die Trainer:innen bei SAM GmbH verfügen zudem über die notwendigen pädagogischen Ausbildungen. Bei Bedarf werden zusätzlich erforderliche Spezialist:innen hinzuzogen. Gerne werden individuell notwendige Anpassungen des Kursinhaltes sowie der Rahmenbedingungen an die Bedürfnisse des/der Auftraggeber:in vorgenommen.
2. Angebote, Bestellungen, Vertragsabschluss
Alle Angebote von SAM GmbH haben grundsätzlich eine Gültigkeit von zwei Wochen und sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Angebote von SAM GmbH gelten vorbehaltlich allfälliger Irrtümer. Bestellungen/Aufträge des/der Auftraggeber:in können schriftlich, via E-Mail oder telefonisch erfolgen. Der Vertrag kommt – unter Geltung der in diesen AGBs festgelegten Bedingungen – mit der ausdrücklichen Bestätigung des Auftrags durch SAM GmbH (schriftlich via E-Mail) in dem angegebenen, mengenmäßigen Umfang oder unmittelbar durch Lieferung zustande.
Mit jeder schriftlichen oder mündlichen Bestellung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SAM GmbH seitens dem/der Auftraggeber:in anerkannt.
3. Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise. Sämtliche von SAM GmbH angeführten Preise verstehen sich exkl. Umsatzsteuer, sonstiger Abgaben, Steuern und Gebühren. Allfällig zu entrichtende Gebühren nach dem Gebührengesetz trägt der/die Auftraggeber:in. Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, werden Spesen wie Versandkosten, Fahrt-, Zeit- und Nächtigungsgelder dem/der Auftraggeber:in gesondert in Rechnung gestellt. Einmalig vereinbarte Preise können jederzeit ohne Vorankündigung angepasst werden. Dies gilt aber nicht für schon gelieferte oder versandte Teile des Vertragsgegenstandes sowie für bereits erbrachte Leistungen.
4. Zahlungsbedingungen
Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, hat die Zahlung des Rechnungsbetrages innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug auf das von SAM GmbH angegebene Konto zu erfolgen. SAM GmbH ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und Teilrechnungen zu legen. Bei Teilrechnungen gelten die für den gesamten Auftrag vereinbarten Zahlungsbedingungen analog. Der/die Auftraggeber:in ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen gegen Ansprüche von SAM GmbH ist nur zulässig, wenn diese von SAM GmbH schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
5. Zahlungsverzug
Kommt der/die Auftraggeber:in mit den Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so ist SAM GmbH für die Zeit des Verzuges von der Leistung befreit. Außerdem schuldet der/die Auftraggeber:in gegenüber SAM GmbH Verzugszinsen in der Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank sowie den Ersatz von Mahnspesen und der Kosten außergerichtlicher Verfolgung von Ansprüchen. Neubestellungen von Kund:innen mit Zahlungsverzug werden erst begonnen, wenn alle offenen Rechnungen auf dem Konto von SAM GmbH eingelangt sind.
6. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Produkte und Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Auftragswertes, einschließlich allfälliger Nebenkosten, sowie sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung mit dem/der Auftraggeber:in entstandener bzw. entstehender Forderungen, im Eigentum von SAM GmbH. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen Veränderungen und/oder anderwärtige Verfügungen über die Produkte und Dienstleistungen, soweit sie über die ordnungsgemäße Benützung hinausgehen, nur im Einvernehmen mit SAM GmbH vorgenommen werden. Der Inhalt sämtlicher Dokumente bleibt bis zur vollständigen Bezahlung geistiges Eigentum von SAM GmbH. Bei nachträglicher Änderung der gelieferten Dokumente übernimmt SAM GmbH keine Haftung für dadurch entstandene Schäden. Gewährleistungsansprüche verfallen ebenso.
7. Liefer- und Leistungszeiten
Angaben über Liefer- und Leistungszeiten von SAM GmbH verstehen sich lediglich als Richtwerte, sofern diese nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Alle Vereinbarungen über die Lieferzeit stehen im Übrigen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung von SAM GmbH. SAM GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, wenn sich nach Vertragsabschluss herausstellt, dass die Lieferung oder Leistung aus nicht von SAM GmbH zu vertretenden Gründen unmöglich wird.
8. Stornierungen und vorzeitige Beendigung
8.1. Stornierungen/Kündigungen in den Bereichen CE-Kennzeichnung, Arbeitssicherheit und Technische Dokumentation | Stornogebühren
Bei einer vorzeitigen Beendigung oder Stornierung eines Auftrags aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich der SAM GmbH liegen, ist die SAM GmbH berechtigt, eine Stornogebühr von 50 % des vereinbarten Gesamtauftragswertes dem/der Auftraggeber:in in Rechnung zu stellen. Sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachte Leistungen sowie entstandenen Aufwände werden in jedem Fall in Rechnung gestellt.
Die Betreuung durch das Sicherheitstechnische Kompetenzzentrum (SAM GmbH agiert als externe Sicherheitsfachkraft für die Auftraggeber:in) kann von beiden Vertragspartnern schriftlich zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigung muss mit einer Frist von zwölf Monaten vor dem gewünschten Beendigungszeitpunkt schriftlich bei SAM GmbH einlangen. Während der gesamten Kündigungsfrist besteht die sicherheitstechnische Betreuung im Ausmaß der aliquotierten, vertraglich vereinbarten Präventionszeiten weiter. Die SAM GmbH stellt dabei sicher, dass sämtliche Leistungen weiterhin in der gewohnt hohen Qualität und mit der verlässlichen Professionalität erbracht werden.
Für laufende Consulting-Leistungen im Bereich Arbeitssicherheit, bei denen die SAM GmbH nicht als externe Sicherheitsfachkraft agiert, gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung hat auch in diesem Fall schriftlich an SAM GmbH zu erfolgen (office@ce-sam.at).
8.2. Stornierung von Schulungen | Stornogebühren
Stornierungen der Teilnahme an Schulungen durch den/die Auftraggeber:in sind schriftlich an SAM GmbH zu übermitteln (per Mail: office@ce-sam.at oder Post an SAM GmbH, Schrackgasse 9, 8650 Kindberg). Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gelten folgende Stornobedingungen für den Bereich Schulungen:
Kostenlose Stornierung bis 25 Werktage vor Schulungsbeginn
30% der Auftragssumme: bei Stornierung/Rücktritt innerhalb von 24 bis 15 Werktage vor Schulungsbeginn
60% der Auftragssumme: bei Stornierung/Rücktritt innerhalb von 14 bis 10 Werktage vor Schulungsbeginn
90% der Auftragssumme: bei Stornierung/Rücktritt innerhalb von 9 bis 1 Werktage vor Schulungsbeginn
100% der Auftragssumme: bei Nichterscheinen zur Schulung
Als Werktage sind alle Kalendertage von Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage, definiert.
Im Falle einer kurzfristigen Erkrankung eines/einer Teilnehmer:in besteht die Möglichkeit, eine geeignete Ersatzperson zu nominieren, die an der Schulung teilnimmt. Wird seitens des/der Auftraggeber:in keine Vertretung entsendet, werden die vertraglich vorgesehenen Stornogebühren in voller Höhe wirksam und sind fristgerecht zu begleichen. Die SAM GmbH gewährt in diesem Fall eine Gutschrift im Ausmaß von 50 % der verrechneten Stornogebühren. Diese Gutschrift kann für einen künftigen Workshop der SAM GmbH verwendet werden – eine Bindung an die ursprünglich gebuchte Schulung besteht nicht.
8.3. Stornierung/Terminverschiebung seitens SAM GmbH
Für den Fall, dass eine Schulung aufgrund einer kurzfristigen Verhinderung (Krankheit, etc.) eine/r Trainer:in oder sonstiger unerwarteter Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Gegenüber SAM GmbH können für entstandene Aufwendungen keine Ansprüche geltend gemacht werden. Auch für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen gelten die zuvor genannten Bestimmungen.
Sollte eine Schulung seitens SAM GmbH abgesagt werden müssen, so werden die bereits bezahlten Schulungsgebühren auf das vom/von der Auftraggeber:in schriftlich bekannt gegebenes Konto in voller Höhe rücküberwiesen.
9. Beschwerden
Beschwerden können jederzeit per Mail (office@ce-sam.at) eingebracht werden. Nach Einlangen der Beschwerde wird der/die Auftraggeber:in umgehend, spätestens jedoch innerhalb einer Arbeitswoche (5 Werktage) seitens SAM GmbH kontaktiert.
Gemeinsam mit der Auftraggeber:in wird eine sachgerechte Lösung angestrebt. Sollte eine sofortige Klärung nicht möglich sein, informiert die SAM GmbH über den weiteren Ablauf und die voraussichtliche Bearbeitungsdauer. Die vereinbarte Lösung wird schriftlich festgehalten, sodass für alle Beteiligten Transparenz und Nachvollziehbarkeit gewährleistet ist.