Wird eine genehmigungspflichtige Anlage neu errichtet oder eine bestehende Betriebsanlage wesentlich verändert, so ist ein Betriebsanlagengenehmigungsverfahren entsprechend Gewerbeordnung und Arbeitsstättenverordnung notwendig. Immer häufiger bestehen die zuständigen Behörden (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat) in diesem Zusammenhang auf eine CE-Überprüfung Risikobeurteilung etc. Hierbei und bei der Erstellung/Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen, welche von der Behörde verlangt werden, können wir helfen.
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