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Informationen zur neuen Produktsicherheits­verordnung (EU) 2023/988

Die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produkt­sicherheit (Produkt­sicherheits­verordnung), die ab dem 13. Dezember 2024 in allen EU-Mitglieds­staaten unmittelbar anwendbar ist, regelt das Produkt­sicherheits­recht neu und sieht neue Pflichten für den Online-Handel vor.

Sie ersetzt die EU-Produktsicherheits­richtlinie aus dem Jahr 2001 sowie das österreichische Produkt­sicherheits­gesetz 2004, in dem die Vorschriften der Richtlinie national umgesetzt wurden.

Ziel der Verordnung ist es, das bestehende Produkt­sicherheits­recht an die Entwicklungen der voran­schreitenden Digitalisierung anzupassen und für Kohärenz mit den erlassenen Harmonisierungs­vorschriften und Normen zu sorgen. Der Rechts­rahmen wird also nicht gänzlich verändert, sondern lediglich weiterentwickelt und angepasst.

Hier finden Sie den Link zur neuen Verordnung über Produkt­sicherheit (12/2024) zum Download als PDF in der gewünschten Sprache:

Verordnung – 2023/988 – EN – EUR-Lex

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