CE-Kennzeichnung
Konformitätsbewertung
Jeder Hersteller einer Anlage oder Maschine sollte sich vor Konstruktionsbeginn Gedanken machen, welche Richtlinien und Normen für sein Produkt anzuwenden sind.
Letztendlich ist es Pflicht, die Übereinstimmung jeder Anlage oder Maschine mit den jeweiligen anzuwendenden Richtlinien oder Normen nachzuweisen. Gerne bewerten wir Ihre Anlage oder Maschine nach den zutreffenden Gesetzen und Normen.
Wir helfen Ihnen dabei das anzuwendende Konformitätsbewertungsverfahren zu bestimmen und unterstützen Sie so weit wie möglich bei der Umsetzung.
Das Endprodukt aus unserer Bewertung
- Zusammenstellung der vorgeschriebene, technische Unterlagen laut der zutreffenden Verordnungen und Richtlinien
- Ordnungsgemäße EG-Konformitätserklärung bzw. EU-Konformitätserklärung oder EG-Einbauerklärung
- Information zur Produktkennzeichnung z.B. Inhalt am Typenschild
- Checklisten und Maßnahmenkatalog zur Übereinstimmung mit den zutreffenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen (Konformitäts-Check)
- Etwaige Normenrecherechen bzw. Nachweise