Icon Person mit Bauhelm und Checkliste

Arbeitssicherheit

Arbeitsplatzevaluierung

Laut dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sind Arbeitgeber:innen dazu verpflichtet, die für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter:innen bestehenden Gefahren zu ermitteln, zu beurteilen, sowie geeignete Maßnahmen festzulegen, um diese Gefahren zu beseitigen. Die Ergebnisse aus dieser Beurteilung sind in der SiGe-Dokumentation festzuhalten. Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente und deren Evaluierung ermöglichen es Betrieben, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten systematisch zu reduzieren.

Wenn Sie Unterstützung bei der Erstellung von Arbeitsplatzevaluierungen in Ihrem Unternehmen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Externer Blick kann von Vorteil sein.

Unsere Sicherheitsfachkräfte legen Maßnahmen unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Technik, sowie unter Berücksichtigung des Aspektes der Rechtssicherheit fest. Ihre Arbeitnehmer:innen können sich auf die sichere Gestaltung ihrer Arbeitsplätze verlassen.

Mann mit Warnweste und gelbem Schutzhelm sieht auf ein Tablet

Wichtige Aspekte bei der Gefahrenermittlung

  • Gestaltung und Einrichtung von Arbeitsstätten
  • Gestaltung und der Einsatz von Arbeitsmitteln
  • Verwendung von Arbeitsstoffen
  • Gestaltung von Arbeitsplätzen
  • Gestaltung von Arbeitsverfahren und Arbeitsvorgänge sowie deren Zusammenwirken
  • Gestaltung von Arbeitsaufgaben und der Art der Tätigkeit, der Arbeitsumgebung, der Arbeitsabläufe sowie der Arbeitsorganisation
  • Stand der Ausbildung und Unterweisung der Mitarbeiter:innen

Die Arbeitsplatzevaluierungen sind laufend an die ständig fortschreitenden Gegebenheiten anzupassen.

Der Weg zur Gefahren­reduzierung

  • Begehung in Ihrem Unternehmen für die Situation vor Ort

  • Einbindung Ihrer Mitarbeiter:innen bei der Gefahrenermittlung und möglichen Maßnahmenumsetzungen

  • Erstellung einer umfangreichen, grafischen Dokumentation der ermittelten Gefahren und festgelegten Maßnahmen mit einer Risikobewertung der Maßnahmen vor und nach deren Umsetzung

  • Erörterung der ermittelten Gefahren und festgelegten Maßnahmen mit den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie den verantwortlichen Führungskräften

Haben Sie Fragen?

Wir stehen Ihnen gerne für eine unverbindliche Beratung zur Verfügung.