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Arbeitssicherheit

Unterstützung bei Anlagengenehmigungen

Wird eine genehmigungspflichtige Anlage neu errichtet oder eine bestehende Betriebsanlage wesentlich verändert, so ist ein Betriebsanlagengenehmigungsverfahren entsprechend der Gewerbeordnung und der Arbeitsstättenverordnung notwendig.

Immer häufiger bestehen die zuständigen Behörden wie die Bezirkshauptmannschaft oder das Magistrat in diesem Zusammenhang vornehmlich auf eine CE-Überprüfung, eine Risikobeurteilung, etc.

Hierbei und bei der Erstellung sowie Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen, die von der Behörde verlangt werden, können wir helfen.

Mann mit weißem Schutzhelm sieht nachdenkend auf ein Industriegebäude

Das Endprodukt unserer Unterstützung

  • Betriebsbeschreibung
  • Verzeichnis der Maschinen und sonstigen Betriebseinrichtungen
  • Geräte- und Maschinenliste mit technischen Daten
  • Erforderliche Pläne und Skizzen
  • Abfallwirtschaftskonzept
  • Erforderliche technischen Unterlagen für das Ermittlungsverfahren in Bezug auf die Beurteilung des Projekts und der zu erwartenden Emissionen der Anlage
  • Erforderliche Unterlagen zur Beurteilung der Schutzinteressen, die die zuständige Stelle nach anderen Rechtsvorschriften im Verfahren zur Genehmigung der Betriebsanlage mitberücksichtigen muss
  • Sicherheitskonzept
  • Anforderungsvorgaben für Sicherheitsverschaltungen von NOT-AUS Kreisen
  • Begleitung bei Behördensprechtagen bzw. Behördenwegen

Gibt es noch weitere Fragen?

Dann kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch.